Freitag, 13. Februar 2009

Blog Counter Werbung

Ja, ein schöner Besucherzähler, sowas wäre doch schön für meinen Blog, dachte ich. Also nahm ich mal den von Motigo.
Dass ich aber so eine negative Überraschung erleben musste:

Auf der Counterseite (interessant übrigens, wenn man diesen Begriff jetzt auf Englisch liest) zu meiner Webseite wurde nämlich Werbung eingeblendet für "Scheidung via Internet".
Es hörte sich ganz so an wie
"schnell und bequem"(Zitat!) von zuhause aus (wie ein schnurloses Telefon)

Nun, wenn ich da auf der anderen Seite im Katechismus der Katholischen Kirche lese:

2382 Jesus betonte die ursprüngliche Absicht des Schöpfers, der wollte, daß die Ehe unauflöslich sei 1. Er hob die Duldungen auf, die sich in das alte Gesetz eingeschlichen hatten [Vgl. Mt 19,7].

„Die gültig geschlossene und vollzogene Ehe" zwischen getauften Katholiken „kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden" ( [link] CIC, can. 1141).



2383 Die Trennung der Gatten unter Beibehaltung des Ehebandes kann in gewissen Fällen, die das kanonische Recht vorsieht, berechtigt sein [Vgl. [link] CIC, cann. 1151-1155].

Falls die zivile Scheidung die einzige Möglichkeit ist, gewisse legitime Rechte, die Sorge für die Kinder oder das ererbte Vermögen zu sichern, darf sie in Kauf 4 genommen werden und ist dann keine sittliche Verfehlung.



2384 Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben, brechen zu können. Die Ehescheidung mißachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch.

[...]

2385 Die Ehescheidung ist auch deshalb unsittlich, weil sie in die Familie und in die Gesellschaft Unordnung bringt. Diese Unordnung zieht schlimme Folgen nach sich: für den Partner, der verlassen worden ist; für die Kinder, die durch die Trennung der Eltern einen Schock erleiden und oft zwischen diesen hin- und hergerissen werden; für die Gesellschaft, für die sie aufgrund ihrer ansteckenden Wirkung zu einer tiefen Wunde wird.



2386 Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung. In diesem Fall vestößt er nicht gegen das sittliche Gebot. Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner, der sich redlich bemüht hat, dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben, und ungerechterweise verlassen wird, und demjenigen, der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört [Vgl. FC 84].


Auch etwas Interessantes aus dem Katechismus Kompendium:

349. Welche Haltung hat die Kirche gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen?

1650-1651
1665

In Treue zum Herrn kann die Kirche die Verbindung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht als Ehe anerkennen. „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10, 11–12). Die Kirche schenkt diesen Menschen aufmerksame Zuwendung und lädt sie zu einem Leben aus dem Glauben, zum Gebet, zu Werken der Nächstenliebe und zur christlichen Erziehung der Kinder ein. Doch solange diese Situation fortdauert, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht, können sie nicht die sakramentale Lossprechung empfangen, nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben.


=> Ergo: Solche Werbung wie (ganz oben erwähnt) auf der Seite vom Zähler möchte ich nicht!
Ich will nicht einen falschen Eindruck vermitteln, der obigen Aussagen (Katechismus) widerspräche.
Nein, Danke!

Wenn es solche Werbung mit dem Zähler geben kann, will ich diesen Zähler nicht!


O was für eine Welt!
Ein Glück sind wir nicht VON ihr, sondern leben nur IN ihr.


Weiteres siehe CIC oder frage man einen Kirchenrechtler

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